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BF17 - Begleitendes Fahren, der Führerschein mit 17 Jahren – eine gute Sache!

Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis – mehr Routine – mehr Erfahrung
Die Folge: Weniger Risiko – weniger Gefahr – weniger Unfälle!

Das „Begleitete Fahren mit 17“ (kurz: BF 17) bietet Dir die Möglichkeit, bereits mit 16 ½ Jahren mit der Führerscheinausbildung zu beginnen und – nach bestandener Prüfung – ab 17 Jahren mit einem eingetragenen Begleiter Auto zu fahren.
Voraussetzung für einen Eintrag als Begleitperson in die Prüfbescheinigung ist ein Mindestalter von 30 Jahren, der Führerscheinbesitz seit mindestens 5 Jahren sowie max. 1 eingetragener Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die Anzahl der eingetragenen Begleiter ist unbegrenzt.

Nach Erreichen des 18. Lebensjahrs darfst Du automatisch ohne weitere Prüfung und ohne Begleitperson Auto fahren. Die zuvor erhaltene Prüfbescheinigung muss dann innerhalb von 3 Monaten gegen den „richtigen“ Führerschein eingetauscht werden. Dieser liegt dann bereits bei der Führerscheinbehörde vor, oder wird per Post zugesendet.

BF17 - INFOABEND: Damit auch Deine Begleitpersonen optimal auf das „Begleitete Fahren“ vorbereitet sind, veranstalten wir regelmäßig einen kostenlosen Info-Abend für Deine Begleiter. Hier erklären wir unter anderem, worauf beim gemeinsamen Fahren besonders zu achten ist und versuchen, mögliche Schwierigkeiten und Stolpersteine bereits im Vorfeld zu beseitigen.

Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen den Erfolg von BF 17. Gerade zu Beginn des selbstständigen Autofahrens besteht für Fahranfänger/innen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Durch den „Führerschein mit 17“ haben Jugendliche die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr im Auto durch eine erfahrene Begleitperson unterstützt zu werden. Die dadurch gesammelte Fahrpraxis und Erfahrung mit verschiedenen, teils unerwarteten Situationen im Straßenverkehr reduziert das Unfallrisiko deutlich, wenn es nach dem 18. Geburtstag dann zum ersten Mal alleine mit dem Auto auf die Straßen geht. Ein weiterer, rein praktischer Vorteil von BF 17 liegt im Zeitpunkt der Führerscheinausbildung. Heutzutage fallen häufig Abschlussprüfungen von Schule oder Lehre genau in die Zeit eines 17-18-jährigen. Die Führerscheinausbildung in diesem Zeitraum würde eine zusätzliche Doppelbelastung bedeuten, die mit BF17 umgangen werden kann.




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